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20.1311 CH-UR

Artikel 30 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer - Streitigkeiten

Schlussbestimmungen
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Artikel 30 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer · Streitigkeiten

1. Klagen aus diesem Normalarbeitsvertrag können beim Präsidenten des entsprechenden Landgerichts eingereicht werden.

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