20.1311
CH-UR
Artikel 30 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer - Streitigkeiten
Schlussbestimmungen
Artikel 30 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer · Streitigkeiten
1. Klagen aus diesem Normalarbeitsvertrag können beim Präsidenten des entsprechenden Landgerichts eingereicht werden.