20.1311
CH-UR
Artikel 29 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer - Aushändigung des NAV
Schlussbestimmungen
Artikel 29 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer · Aushändigung des NAV
1. Der Arbeitgeber übergibt dem Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss ein Exemplar dieses Normalarbeitsvertrages.