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20.1311 CH-UR

Artikel 28b Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer - Wöchentliche Arbeitszeit

Besondere Bestimmungen für 24-Stunden-Betreuung
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Artikel 28b Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer · Wöchentliche Arbeitszeit

1. Die vertragliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt für eine 24-Stunden-Betreuung 44 Stunden. Für die Berechnung der Wochenarbeitszeit zählt nur die aktive Arbeitszeit, ohne Präsenzzeiten oder Pausen.

2. Bei kürzeren Betreuungszeiten werden in jedem Fall mindestens sieben Arbeitsstunden pro Tag oder die Hälfte der vereinbarten Präsenzzeit angerechnet.

3. Es ist nicht möglich, jemanden, der zur Erfüllung der Arbeitsleistung im Haushalt der zu betreuenden Person wohnt, nur für Präsenzzeit anzustellen.

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