Artikel 28a Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer - Arbeitsbedingungen
Artikel 28a Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer · Arbeitsbedingungen
1. Arbeitnehmende, die im gleichen privaten Haushalt mit einer zu betreuenden Person wohnen, haben Anspruch
a) auf eine gesunde und ausreichende Verpflegung. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeit-nehmer kann verlangen, das eigene Essen selbst zubereiten zu dürfen. Sie oder er hat dafür Anspruch auf Mitbenützung der Küche und der Küchenutensilien
b) auf ein abschliessbares Einzelzimmer. Dieses muss
1. den hygienischen Anforderungen entsprechen
2. mit Tageslicht und künstlichem Licht gut beleuchtet sein
3. gut geheizt und belüftet sein
4. ausreichend möbliert sein (u. a. mit Bett, Tisch, Stuhl und Kleiderschrank oder Kommode)
5. ausreichend geräumig sein, um auch die vereinbarte Präsenzzeit und die Freizeit darin verbringen zu können
c) auf unlimitierte Mitbenützung der sanitären Einrichtungen (Toilette, Badezimmer mit Dusche oder Bad) und auf Mitbenützung der Waschküche
d) auf unlimitierten und kostenlosen Internetzugang, bei dem die Privatsphäre der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers geschützt bleibt