Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.1311 CH-UR

Artikel 28a Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer - Arbeitsbedingungen

Besondere Bestimmungen für 24-Stunden-Betreuung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 28a Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer · Arbeitsbedingungen

1. Arbeitnehmende, die im gleichen privaten Haushalt mit einer zu betreuenden Person wohnen, haben Anspruch

a) auf eine gesunde und ausreichende Verpflegung. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeit-nehmer kann verlangen, das eigene Essen selbst zubereiten zu dürfen. Sie oder er hat dafür Anspruch auf Mitbenützung der Küche und der Küchenutensilien

b) auf ein abschliessbares Einzelzimmer. Dieses muss

1. den hygienischen Anforderungen entsprechen

2. mit Tageslicht und künstlichem Licht gut beleuchtet sein

3. gut geheizt und belüftet sein

4. ausreichend möbliert sein (u. a. mit Bett, Tisch, Stuhl und Kleiderschrank oder Kommode)

5. ausreichend geräumig sein, um auch die vereinbarte Präsenzzeit und die Freizeit darin verbringen zu können

c) auf unlimitierte Mitbenützung der sanitären Einrichtungen (Toilette, Badezimmer mit Dusche oder Bad) und auf Mitbenützung der Waschküche

d) auf unlimitierten und kostenlosen Internetzugang, bei dem die Privatsphäre der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers geschützt bleibt

← Artikel 28 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer Geltungsbereich Artikel 28b Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →