20.1311
CH-UR
Artikel 24 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer - Arztzeugnis
Versicherungen
Artikel 24 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer · Arztzeugnis
1. Der Arbeitgeber kann bei Arbeitsverhinderungen, die mehr als drei Tage dauern, vom vierten Tag an ein ärztliches Zeugnis verlangen. Das Zeugnis kann auch bei Wiederaufnahme der Arbeit vorgelegt werden.