2.4219
RAP
CH-UR
Artikel 9 Reglement über die angepassten Arbeitsplätze (RAP) - Finanzierung
Artikel 9 RAP · Finanzierung
1. Der Regierungsrat bestimmt (jährlich) die Höchstsumme, die insgesamt für die angepassten Arbeitsplätze zur Verfügung steht.