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2.4219 RAP CH-UR

Artikel 6 Reglement über die angepassten Arbeitsplätze (RAP) - Koordination der angepassten Arbeitsplätze

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Artikel 6 RAP · Koordination der angepassten Arbeitsplätze

1. Die Koordination der angepassten Arbeitsplätze erfolgt durch das Amt für Personal, das auch die weiteren Modalitäten festlegt.

2. Die Führung erfolgt durch das Amt, das die betroffene Person einsetzt. Es wird vom Amt für Personal unterstützt.

3. Das Amt für Personal begleitet die eingesetzte und vorgesetzte Person laufend und führt dazu regelmässig Gespräche.

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