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2.4219 RAP CH-UR

Artikel 5 Reglement über die angepassten Arbeitsplätze (RAP) - Arbeitsunfähigkeit

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Artikel 5 RAP · Arbeitsunfähigkeit

1. Bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wird die Entschädigung maximal drei Monate bzw. bis zum Ablauf der Befristung des Einsatzes weiter ausbezahlt.

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