2.4219
RAP
CH-UR
Artikel 3 Reglement über die angepassten Arbeitsplätze (RAP) - Einsatzformen
Artikel 3 RAP · Einsatzformen
1. Der Einsatz kann in Form von befristeten Trainings- und Praxisplätzen und Praktika in der Kantonsverwaltung erfolgen.
2. Die Praktika für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge richten sich nach den Weisungen des Staatssekretariats für Migration (SEM).
3. Eine Umwandlung in eine Anstellung gemäss Personalrecht des Kantons ist möglich.