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Artikel 7 Reglement über die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche - Beurteilung

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Artikel 7 Reglement über die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche · Beurteilung

1. Die Beurteilung erfolgt anhand der Kriterienbereiche

a) Leistung

1. Fachkompetenz

b) Verhalten

1. Persönliche Kompetenzen

2. Sozialkompetenzen

3. Führungskompetenzen für Personen mit Führungsfunktion

c) Zielerreichung

2. Die Gesamtbeurteilung umfasst die Kriterien Leistung, Verhalten und Zielerreichung. Die Ermittlung geschieht nicht rechnerisch. Für die Gesamtbeurteilung stehen folgende fünf Beurteilungsstufen zur Verfügung

a) A: ausgezeichnete, herausragende Leistungen; Zielvorgaben und Leistungserwartungen deutlich und in allen wichtigen Bereichen klar übertroffen

b) B+: sehr gute Leistungen; Zielvorgaben und Leistungserwartungen in wichtigen Bereichen übertroffen

c) B gute, für die betreffende Funktion erwartete Leistungen; Zielvorgaben und Leistungserwartungen erfüllt

d) C: teilweise nicht ausreichende Leistungen; Zielvorgaben und Leistungserwartungen teilweise erfüllt

e) D: schlechte, nicht ausreichende Leistungen; Zielvorgaben und Leistungserwartungen klar nicht erfüllt

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