2.4215
CH-UR
Artikel 4 Reglement über die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche - Häufigkeit
Artikel 4 Reglement über die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche · Häufigkeit
1. Das MAG muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Weitere Gespräche können vereinbart werden.