Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.4215 CH-UR

Artikel 2 Reglement über die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche - Geltungsbereich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 2 Reglement über die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche · Geltungsbereich

1. Dieses Reglement gilt für die Angestellten, die der Personalverordnung unterstellt sind, mit Ausnahme der vom Volk gewählten Personen.

2. Der Regierungsrat kann für besondere Angestelltenkategorien, namentlich für Lehrpersonen, von den Bestimmungen dieses Reglements abweichen.

← Artikel 1 Reglement über die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche Zweck Artikel 3 Reglement über die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →