2.4215
CH-UR
Artikel 2 Reglement über die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche - Geltungsbereich
Artikel 2 Reglement über die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche · Geltungsbereich
1. Dieses Reglement gilt für die Angestellten, die der Personalverordnung unterstellt sind, mit Ausnahme der vom Volk gewählten Personen.
2. Der Regierungsrat kann für besondere Angestelltenkategorien, namentlich für Lehrpersonen, von den Bestimmungen dieses Reglements abweichen.