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Artikel 9 Personalreglement (PR) - Arbeitszeitrahmen

Pflichten der Angestellten - Arbeitszeit - Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 9 PR · Arbeitszeitrahmen

1. Die normale Arbeitszeit dauert von Montag bis Freitag.

2. Pro Woche werden höchstens 50 Stunden und pro Tag höchstens zwölf Stunden angerechnet.

3. Im Normallfall kann die Arbeit zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr geleistet werden. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit pro Tag, ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten. Diese wird von der täglichen Arbeitszeit abgezogen.

4. Mit Zustimmung der vorgesetzten Person kann die Arbeit auch ausserhalb der unter Absatz 1 und 3 festgelegten Arbeitszeiten geleistet werden. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Zulagen nach den Artikeln 43 ff.

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