2.4213
PR
CH-UR
Artikel 49 Personalreglement (PR) - Nachgewährung
Rechte der Angestellten - Ferien
Artikel 49 PR · Nachgewährung
1. Arbeitsfreie Tage, die in die Ferien fallen, werden nachgewährt, sofern es sich nicht um Samstage oder Sonntage handelt.