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2.4213 PR CH-UR

Artikel 49 Personalreglement (PR) - Nachgewährung

Rechte der Angestellten - Ferien
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Artikel 49 PR · Nachgewährung

1. Arbeitsfreie Tage, die in die Ferien fallen, werden nachgewährt, sofern es sich nicht um Samstage oder Sonntage handelt.

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