2.4213
PR
CH-UR
Artikel 43 Personalreglement (PR) - Wochenend- und Feiertagsdienst
Rechte der Angestellten - Zulagen, Dienstaltersgeschenk und besondere Vergütungen - Sonntags-, Nacht- und Pikettdienst
Artikel 43 PR · Wochenend- und Feiertagsdienst
1. Die angestellte Person hat für angeordnete Dienstleistungen an Samstagen und Sonntagen sowie an eidgenössischen und kantonalen Feiertagen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
2. Die Vergütung beträgt 25 Prozent des massgebenden Stundenlohnansatzes.
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