2.4213
PR
CH-UR
Artikel 39 Personalreglement (PR) - Private Motorfahrzeuge: besondere Verhältnisse
Rechte der Angestellten - Zulagen, Dienstaltersgeschenk und besondere Vergütungen - Spesen
Artikel 39 PR · Private Motorfahrzeuge: besondere Verhältnisse
1. Für die regelmässige Benützung des Privatfahrzeuges zu Dienstfahrten, kann die Direktion im Einvernehmen mit dem Amt für Personal mit der angestellten Person eine Sonderregelung treffen. Diese ist der Finanzkontrolle mitzuteilen.
2. Angestellten, die ihr Motorfahrzeug regelmässig und vorwiegend unter besonders schwierigen Verhältnissen auf Dienstfahrten einsetzen oder deren Fahrzeug ausserordentlich beansprucht wird, kann die Direktion im Einvernehmen mit dem Amt für Personal einen Zuschlag bis zehn Rappen pro Kilometer bewilligen.