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2.4213 PR CH-UR

Artikel 37 Personalreglement (PR) - Private Motorfahrzeuge: Bewilligung

Rechte der Angestellten - Zulagen, Dienstaltersgeschenk und besondere Vergütungen - Spesen
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Artikel 37 PR · Private Motorfahrzeuge: Bewilligung

1. Können erheblich Zeit und Kosten eingespart werden oder ist der Einsatz eines Dienstfahrzeuges nicht möglich, können Angestellte mit Bewilligung der vorgesetzten Person private Motorfahrzeuge benützen.

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