2.4213
PR
CH-UR
Artikel 37 Personalreglement (PR) - Private Motorfahrzeuge: Bewilligung
Rechte der Angestellten - Zulagen, Dienstaltersgeschenk und besondere Vergütungen - Spesen
Artikel 37 PR · Private Motorfahrzeuge: Bewilligung
1. Können erheblich Zeit und Kosten eingespart werden oder ist der Einsatz eines Dienstfahrzeuges nicht möglich, können Angestellte mit Bewilligung der vorgesetzten Person private Motorfahrzeuge benützen.