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2.4213 PR CH-UR

Artikel 27 Personalreglement (PR) - Einreihung der Stelle: Grundlagen

Rechte der Angestellten - Lohn
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Artikel 27 PR · Einreihung der Stelle: Grundlagen

1. Das Amt für Personal ermittelt in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Direktion für jede Stelle entsprechend dem Schwierigkeitsgrad die zutreffenden Lohnklassen. Es kann sich dabei von Fachpersonen beraten lassen.

2. Die Direktionen haben zu diesem Zweck dem Amt für Personal die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

3. Der im Anhang enthaltene Einreihungsplan ist verbindlich. Er gilt als Bestandteil dieses Reglements.

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