Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.4213 PR CH-UR

Artikel 22 Personalreglement (PR) - Unbezahlte Absenzen: Grundsatz

Pflichten der Angestellten - Absenzen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (64 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 22 PR · Unbezahlte Absenzen: Grundsatz

1. Alle voraussehbaren Absenzen sind bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird erteilt, wenn es der Dienstbetrieb zulässt.

2. Bei unvorhersehbaren zwingenden Absenzen hat die angestellte Person den Vorgesetzten oder die Vorgesetzte sofort nach der Absenz zu benachrichtigen.

← Artikel 21 PR Personalreglement (PR) Artikel 23 PR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →