2.4213
PR
CH-UR
Artikel 18 Personalreglement (PR) - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Pflichten der Angestellten - Arbeitszeit - Arbeitszeitformen
Artikel 18 PR · Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Wird das Arbeitsverhältnis beendigt, sind Zeitguthaben und Zeitschulden bis zum Austrittstag auszugleichen. Gelingt das aus beachtenswerten Gründen nicht, sind Zeitguthaben finanziell abzugelten, während Zeitschulden zu einer entsprechenden Lohnreduktion führen.