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2.4213 PR CH-UR

Artikel 16 Personalreglement (PR) - Fixe Arbeitszeit

Pflichten der Angestellten - Arbeitszeit - Arbeitszeitformen
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Artikel 16 PR · Fixe Arbeitszeit

1. Aus organisatorischen oder anderen betrieblichen Gründen kann die vorgesetzte Person Arbeitsbeginn und -ende pro Bereich oder individuell festlegen.

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