2.4213
PR
CH-UR
Artikel 16 Personalreglement (PR) - Fixe Arbeitszeit
Pflichten der Angestellten - Arbeitszeit - Arbeitszeitformen
Artikel 16 PR · Fixe Arbeitszeit
1. Aus organisatorischen oder anderen betrieblichen Gründen kann die vorgesetzte Person Arbeitsbeginn und -ende pro Bereich oder individuell festlegen.