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2.4213 PR CH-UR

Artikel 13 Personalreglement (PR) - Blockzeiten

Pflichten der Angestellten - Arbeitszeit - Arbeitszeitformen
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Artikel 13 PR · Blockzeiten

1. Es gelten folgende Blockzeiten

a) von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

b) von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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