2.4213
PR
CH-UR
Artikel 11 Personalreglement (PR) - Öffnungszeiten
Pflichten der Angestellten - Arbeitszeit - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 11 PR · Öffnungszeiten
1. Amtsstellen mit regelmässigem unangemeldetem Publikumsverkehr sind von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, am Donnerstag zudem bis 18:00 Uhr offenzuhalten.
2. In begründeten Fällen und im Einvernehmen mit der Direktion können die Verwaltungsstellen abweichende Öffnungszeiten festlegen.