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2.4213 PR CH-UR

Artikel 11 Personalreglement (PR) - Öffnungszeiten

Pflichten der Angestellten - Arbeitszeit - Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 11 PR · Öffnungszeiten

1. Amtsstellen mit regelmässigem unangemeldetem Publikumsverkehr sind von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, am Donnerstag zudem bis 18:00 Uhr offenzuhalten.

2. In begründeten Fällen und im Einvernehmen mit der Direktion können die Verwaltungsstellen abweichende Öffnungszeiten festlegen.

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