2.4213
PR
CH-UR
Artikel 10 Personalreglement (PR) - Erreichbarkeit
Pflichten der Angestellten - Arbeitszeit - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 10 PR · Erreichbarkeit
1. Die Erreichbarkeit der Amtsstelle für die Öffentlichkeit ist grundsätzlich von Montag bis Freitag wie folgt sicherzustellen
a) von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
b) von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr