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2.4213 PR CH-UR

Artikel 10 Personalreglement (PR) - Erreichbarkeit

Pflichten der Angestellten - Arbeitszeit - Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 10 PR · Erreichbarkeit

1. Die Erreichbarkeit der Amtsstelle für die Öffentlichkeit ist grundsätzlich von Montag bis Freitag wie folgt sicherzustellen

a) von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

b) von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

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