2.4211
PV
CH-UR
Artikel 73 Personalverordnung (PV) - Kostenlosigkeit und Verfahren
Rechtsschutz
Artikel 73 PV · Kostenlosigkeit und Verfahren
1. Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zum Streitwert gemäss Artikel 114 Buchstabe c der schweizerischen Zivilprozessordnung (SR 272) sind für beide Parteien kostenlos.
2. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345).