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2.4211 PV CH-UR

Artikel 73 Personalverordnung (PV) - Kostenlosigkeit und Verfahren

Rechtsschutz
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Artikel 73 PV · Kostenlosigkeit und Verfahren

1. Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zum Streitwert gemäss Artikel 114 Buchstabe c der schweizerischen Zivilprozessordnung (SR 272) sind für beide Parteien kostenlos.

2. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345).

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