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2.4211 PV CH-UR

Artikel 39 Personalverordnung (PV) - Lohnklassen und Lohnstufen

Rechte der Angestellten - Lohn
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Artikel 39 PV · Lohnklassen und Lohnstufen

1. Die Lohnklassen und die Lohnstufen gliedern sich nach den Lohntabellen im Anhang.

2. Für das Staatspersonal gilt die Lohntabelle im Anhang 1, für das Lehrpersonal jene im Anhang 2. Beide sind Bestandteile dieser Verordnung.

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