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2.4211 PV CH-UR

Artikel 38 Personalverordnung (PV) - Begriff

Rechte der Angestellten - Lohn
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Artikel 38 PV · Begriff

1. Der Lohn setzt sich zusammen aus dem Grundlohn, dem 13. Monatslohn, der Teuerungszulage, den Sozialzulagen, den Dienstaltersgeschenken und den besonderen Zulagen.

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