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2.4211 PV CH-UR

Artikel 26a Personalverordnung (PV) - Auftrag der Lehrpersonen

Pflichten der Angestellten
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Artikel 26a PV · Auftrag der Lehrpersonen

1. Der Regierungsrat erlässt nach Anhörung der Schulkommissionen ein Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen (RB 10.1219).

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