2.4211
PV
CH-UR
Artikel 26a Personalverordnung (PV) - Auftrag der Lehrpersonen
Pflichten der Angestellten
Artikel 26a PV · Auftrag der Lehrpersonen
1. Der Regierungsrat erlässt nach Anhörung der Schulkommissionen ein Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen (RB 10.1219).