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2.4211 PV CH-UR

Artikel 22 Personalverordnung (PV) - Ablauf der Amtsdauer

Arbeitsverhältnis - Beendigung
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Artikel 22 PV · Ablauf der Amtsdauer

1. Das Arbeitsverhältnis der auf Amtsdauer gewählten Angestellten endigt mit dem Tag, an dem die Amtsdauer abläuft.

2. Artikel 20 Absatz 1 und 5 und Artikel 21 gelten auch für diese Angestellten.

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