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2.4211 PV CH-UR

Artikel 14 Personalverordnung (PV) - Beendigungsgründe

Arbeitsverhältnis - Beendigung
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Artikel 14 PV · Beendigungsgründe

1. Das Arbeitsverhältnis endet durch

a) Kündigung beim unbefristeten Arbeitsverhältnis

b) Fristablauf beim befristeten Arbeitsverhältnis

c) fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen

d) einvernehmliche Auflösung

e) Erreichen der Altersgrenze

f) vorzeitige Pensionierung

g) * Auflösung nach Erschöpfung der Lohnfortzahlung infolge Krankheit oder Unfall

h) Tod

i) Ablauf der Amtsdauer

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