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2.4211 PV CH-UR

Artikel 10 Personalverordnung (PV) - Entstehung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsverhältnis - Begründung
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Artikel 10 PV · Entstehung des Arbeitsverhältnisses

1. Das Arbeitsverhältnis entsteht durch den Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages, der sich im Rahmen dieser Verordnung bewegt.

2. Bei Volkswahlen und bei Wahlen durch den Landrat entsteht das Arbeitsverhältnis mit der Wahl.

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