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Artikel 9 Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Kosten: Grundsatz

Benützungsbewilligung mit Parkvignette oder digitaler Parkkarte
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Artikel 9 Parkplatzreglement · Kosten: Grundsatz

1. Personen mit einem Beschäftigungsgrad oder Pensum von mehr als 50 Prozent haben für eine Monatsparkvignette 40 Franken und für eine Jahresparkvignette 440 Franken (elf x à 40 Franken) zu bezahlen.

2. Personen mit einem Beschäftigungsgrad oder Pensum von 50 oder weniger Prozent haben für eine Monatsparkvignette 20 Franken und für eine Jahresparkvignette 220 Franken (elf x à 20 Franken) zu bezahlen.

3. Der Parktarif beträgt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 30 Rappen pro Stunde.

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