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Artikel 8 Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Verlust der Parkvignette

Benützungsbewilligung mit Parkvignette oder digitaler Parkkarte
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Artikel 8 Parkplatzreglement · Verlust der Parkvignette

1. Wer seine Parkvignette verloren hat, muss das unverzüglich dem Amt für Personal melden. Dieses stellt eine neue Parkbewilligung aus.

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