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Artikel 7 Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Inhalt der Bewilligung

Benützungsbewilligung mit Parkvignette oder digitaler Parkkarte
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Artikel 7 Parkplatzreglement · Inhalt der Bewilligung

1. Die Benützungsbewilligung berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber, das private Fahrzeug auf einem bewirtschafteten Parkplatz des Kantons abzustellen.

2. Die Bewilligung verschafft keinen Rechtsanspruch auf einen reservierten Parkplatz.

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