2.3331
CH-UR
Artikel 6 Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Entzug der Bewilligung
Benützungsbewilligung mit Parkvignette oder digitaler Parkkarte
Artikel 6 Parkplatzreglement · Entzug der Bewilligung
1. Das Amt für Personal entzieht die Bewilligung, wenn die Parkvignette
a) unzulässigerweise verändert wird
b) für eine unberechtigte Drittperson erwirkt wird
c) sonst wie missbräuchlich verwendet wird
2. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.