2.3331
CH-UR
Artikel 5 Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Ende der Bewilligung
Benützungsbewilligung mit Parkvignette oder digitaler Parkkarte
Artikel 5 Parkplatzreglement · Ende der Bewilligung
1. Die Bewilligung endigt mit dem Ablauf der persönlichen Parkvignette oder der digitalen Parkkarte, mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, dem Verzicht der berechtigten Person auf die Bewilligung oder mit dem Entzug der Bewilligung.