2.3331
CH-UR
Artikel 4 Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Erteilung der Bewilligung
Benützungsbewilligung mit Parkvignette oder digitaler Parkkarte
Artikel 4 Parkplatzreglement · Erteilung der Bewilligung
1. Das Amt für Personal stellt den gesuchstellenden Personen die persönliche Benützungsbewilligung in Form einer persönlichen Parkvignette oder einer digitalen Parkkarte zu.