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Artikel 3 Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Prioritätsordnung und Bewilligungskriterien

Benützungsbewilligung mit Parkvignette oder digitaler Parkkarte
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Artikel 3 Parkplatzreglement · Prioritätsordnung und Bewilligungskriterien

1. Die Benützungsbewilligung von Kantonsangestellten wird nach folgender Prioritätsordnung erteilt

a) körperbehinderte Personen, die dauernd auf die Benützung eines privaten Fahrzeugs angewiesen sind

b) Personen, die zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben regelmässig ein privates Fahrzeug benötigen

c) Personen, die wegen ihres Arbeitswegs oder ihrer Arbeitszeit ein privates Fahrzeug benötigen

d) weitere Personen, soweit es das Parkplatzangebot zulässt

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