2.3331
CH-UR
Artikel 19 Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Mitfinanzierung von Parkplatzgebühren auf nicht kantonseigenen Parkplätzen
Weitere Bestimmungen
Artikel 19 Parkplatzreglement · Mitfinanzierung von Parkplatzgebühren auf nicht kantonseigenen Parkplätzen
1. Die Finanzdirektion Uri kann Parkplätze auf nichtkantonseigenen Liegenschaften zugunsten der Mitarbeitenden mitfinanzieren.