Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.3331 CH-UR

Artikel 18 Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Spesen

Weitere Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 18 Parkplatzreglement · Spesen

1. Parkgebühren nach diesem Reglement gelten nicht als Spesen und werden nicht zurückerstattet.

← Artikel 17 Parkplatzreglement Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Grundsatz Artikel 19 Parkplatzreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →