2.3331
CH-UR
Artikel 13 Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Parkuhren und digitales Parkticket
Benützungsbewilligung ohne Parkvignette
Artikel 13 Parkplatzreglement · Parkuhren und digitales Parkticket
1. Benützerinnen und Benützer ohne Parkvignette haben sich die Benützungsbewilligung zu verschaffen, indem sie die Parkuhr bedienen oder, falls Angebot vorhanden, ein digitales Parkticket erwerben.
2. Für Parkuhren gelten grundsätzlich die gleichen Ansätze wie in der Standortgemeinde. Die ersten 45 Minuten Parkzeit sind gratis. Die Anordnungen bei den Parkuhren sind zu beachten.