Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.3331 CH-UR

Artikel 11 Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Gebührenbefreiung

Benützungsbewilligung mit Parkvignette oder digitaler Parkkarte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 11 Parkplatzreglement · Gebührenbefreiung

1. Für kantonseigene Fahrzeuge ist keine Gebühr zu bezahlen.

← Artikel 10 Parkplatzreglement Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Grundsatz Artikel 12 Parkplatzreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →