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Artikel 1 Reglement über die Benützung von Parkplätzen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen (Parkplatzreglement) - Grundsatz

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 1 Parkplatzreglement · Grundsatz

1. Die kantonseigenen Parkplätze werden bewirtschaftet. Die Benützung der Parkplätze ist gebührenpflichtig.

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