2.3325
VVROPV
CH-UR
Artikel 4 Verordnung über die Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates (Vorsorgeverordnung, VVR) - Zusätzliche Altersgutschriften und deren Finanzierung
Artikel 4 Vorsorgeverordnung, VVR · Zusätzliche Altersgutschriften und deren Finanzierung
1. Zusätzlich zu den Altersgutschriften gemäss den Bestimmungen der Pensionskasse Uri wird dem Mitglied des Regierungsrats in der Pensionskasse Uri eine jährliche zusätzliche Altersgutschrift auf sein Altersguthaben gutgeschrieben. Während den ersten acht Amtsjahren sind es 15 Prozent, während den nächsten vier Amtsjahren 11.5 Prozent des versicherten Lohns.
2. Der Kanton entrichtet der Pensionskasse Uri monatlich die gesamten Beiträge für die zusätzlichen Altersgutschriften.