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2.3322 ORRROR CH-UR

Artikel 9 Reglement über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsreglement, ORR) - Finanzkompetenzen: im Bereich der Bildungs- und Kulturdirektion

Zuständigkeit - Besondere Beschlüsse
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Artikel 9 Organisationsreglement, ORR · Finanzkompetenzen: im Bereich der Bildungs- und Kulturdirektion

1. Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Budgets zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig

a) die Direktion

1. * zur Zusicherung und Auszahlung von Beiträgen nach Artikel 20 Absatz 2 des Reglements über die Förderung des Sports (RB 10.44113)

2. * zur Zusicherung und Auszahlung von Beiträgen im Bereich Kulturförderung und Jugendförderung bis zum Betrag von 1'000 Franken, die dem Lotteriefonds über das jeweilige Budget belastet werden

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