2.3322
ORRROR
CH-UR
Artikel 9 Reglement über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsreglement, ORR) - Finanzkompetenzen: im Bereich der Bildungs- und Kulturdirektion
Zuständigkeit - Besondere Beschlüsse
Artikel 9 Organisationsreglement, ORR · Finanzkompetenzen: im Bereich der Bildungs- und Kulturdirektion
1. Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Budgets zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig
a) die Direktion
1. * zur Zusicherung und Auszahlung von Beiträgen nach Artikel 20 Absatz 2 des Reglements über die Förderung des Sports (RB 10.44113)
2. * zur Zusicherung und Auszahlung von Beiträgen im Bereich Kulturförderung und Jugendförderung bis zum Betrag von 1'000 Franken, die dem Lotteriefonds über das jeweilige Budget belastet werden