2.3322
ORRROR
CH-UR
Artikel 7 Reglement über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsreglement, ORR) - Finanzkompetenzen: im Bereich des Regierungsrats
Zuständigkeit - Besondere Beschlüsse
Artikel 7 Organisationsreglement, ORR · Finanzkompetenzen: im Bereich des Regierungsrats
1. Über Artikel 6 hinaus ist der Regierungsrat im Rahmen des Budgets, zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig
a) jedes Mitglied des Regierungsrats für Repräsentations- und Ehrenkosten-Ausgaben bis zu 1'500 Franken im Einzelfall