Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.3322 ORRROR CH-UR

Artikel 7 Reglement über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsreglement, ORR) - Finanzkompetenzen: im Bereich des Regierungsrats

Zuständigkeit - Besondere Beschlüsse
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Artikel 7 Organisationsreglement, ORR · Finanzkompetenzen: im Bereich des Regierungsrats

1. Über Artikel 6 hinaus ist der Regierungsrat im Rahmen des Budgets, zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig

a) jedes Mitglied des Regierungsrats für Repräsentations- und Ehrenkosten-Ausgaben bis zu 1'500 Franken im Einzelfall

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