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2.3322 ORRROR CH-UR

Artikel 5 Reglement über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsreglement, ORR) - Sachkompetenzen: im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion

Zuständigkeit - Besondere Beschlüsse
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Artikel 5 Organisationsreglement, ORR · Sachkompetenzen: im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion

1. Über Artikel 2 hinaus ist zuständig

a) * das Amt für Umwelt

1. zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten und Bauleitungen im Dienst des Umweltschutzes, die vom Regierungsrat oder von der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion genehmigt sind

b) * das Amt für Gesundheit

1. zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungs- oder Planungsarbeiten im Dienst der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsschutzes, die vom Regierungsrat oder von der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion genehmigt sind

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