2.3322
ORRROR
CH-UR
Artikel 5 Reglement über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsreglement, ORR) - Sachkompetenzen: im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Zuständigkeit - Besondere Beschlüsse
Artikel 5 Organisationsreglement, ORR · Sachkompetenzen: im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
1. Über Artikel 2 hinaus ist zuständig
a) * das Amt für Umwelt
1. zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten und Bauleitungen im Dienst des Umweltschutzes, die vom Regierungsrat oder von der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion genehmigt sind
b) * das Amt für Gesundheit
1. zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungs- oder Planungsarbeiten im Dienst der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsschutzes, die vom Regierungsrat oder von der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion genehmigt sind