2.3322
ORRROR
CH-UR
Artikel 34h Reglement über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsreglement, ORR) - Ergebnisse
Aufgaben - Administrativuntersuchung
Artikel 34h Organisationsreglement, ORR · Ergebnisse
1. Das Untersuchungsorgan liefert dem Regierungsrat sämtliche Untersuchungsakten sowie einen Bericht ab.
2. Es stellt im Bericht den Ablauf sowie die Ergebnisse der Untersuchung dar und präsentiert Vorschläge für das weitere Vorgehen.
3. Der Regierungsrat informiert die in die Administrativuntersuchung einbezogenen Behörden und Personen über das Ergebnis und entscheidet über die Wirkung und Folgen der Administrativuntersuchung.
4. Die Ergebnisse der Administrativuntersuchung können zum Anlass für die Einleitung anderer, insbesondere personalrechtlicher Verfahren genommen werden.