Artikel 26 Reglement über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsreglement, ORR)
Artikel 26 Organisationsreglement, ORR
1. Neben den besonderen Aufgaben nach Artikel 27 ff. erfüllen die Vorsteherinnen und Vorsteher eines Direktionssekretariats, eines Amts oder einer Abteilung folgende allgemeine Aufgaben
a) das Direktionssekretariat
1. unterstützt die Direktionsvorsteherin oder den Direktionsvorsteher bei der Planung, Organisation und Koordination der Tätigkeit der Direktion sowie bei den Entscheidungen, die der Direktion zustehen
2. sorgt dafür, dass die Planung und die Tätigkeit der Direktion mit jenen der anderen Direktionen und des Regierungsrats koordiniert werden
3. nimmt Aufsichtsfunktionen nach den Anordnungen der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers wahr
4. bearbeitet allgemeine Rechtsetzungs- und Vollzugsaufgaben der Direktion
5. besorgt das Personal- und Rechnungswesen der Direktion
6. ist die Informationsstelle der Direktion
7. sorgt für den Datenschutz innerhalb der Direktion
b) Die Vorsteherin oder der Vorsteher eines Amts oder einer Abteilung ist gegenüber der oder dem Vorgesetzten für die Führung der zugewiesenen Ämter und Abteilungen sowie für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben verantwortlich. Insbesondere ist die Vorsteherin oder der Vorsteher eines Amts oder einer Abteilung im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs verantwortlich für
1. die rechtmässige, leistungsfähige und rationelle Tätigkeit des Amts oder der Abteilung
2. die Planung und Organisation des Amts oder der Abteilung
3. die amts- oder abteilungsinterne Information
4. die fachtechnische Information nach aussen