2.3321
CH-UR
Artikel 41 Verordnung über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsverordnung) - Sekretariat
Die Direktionen - Organisation innerhalb der Direktionen
Artikel 41 Organisationsverordnung · Sekretariat
1. Die allgemeinen Geschäfte der Direktion werden durch deren Sekretariat besorgt.
2. Das Sekretariat steht unter der Leitung des Generalsekretärs, der als Stabsstelle der Direktion bei der Leitung der Direktion mitwirkt.
3. Zur Schaffung leistungsfähiger Sekretariate können diese zusammengelegt werden.
4. Der Generalsekretär kann gleichzeitig Vorsteher von Ämtern und Abteilungen sein.